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- Funk-Taxi
Rodgau führt den Airport Taxi Transfer von der Wohnanschrift
des Kunden zum Flughafen Rhein-Main und/ oder retour rund um die
Uhr durch.
- Der
Beförderungsvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung
zustande. Der Reisende ist verpflichtet, die Daten zu überprüfen
und gegebenenfalls Über-tragungsfehler unverzüglich
mitzuteilen.
- Der
Reisende hat keinen Anspruch auf Alleinbeförderung. Funk-Taxi
Rodgau ist berechtigt im Rahmen des Airport Taxi, weitere
Reisende zum Transfer aufzunehmen.
- Reisegepäck wird in üblichen
Gepäckstücken zuzüglich Handgepäck kostenlos befördert.
Sondergepäck wird nur nach vorheriger Anmeldung gegen Aufschlag
transportiert.
- Der
Reisende hält sich zum vereinbarten Abholzeitpunkt reisefertig
bereit. Das Airport Taxi ist nicht verpflichtet länger als 5
Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus auf den
Reisenden zu warten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der
Transfergebühr besteht in diesem Falle nicht.
- Bei
Abholung am Flughafen hat sich der Reisende zum vereinbarten
Abholzeitpunkt mit
seinem Gepäck am Meeting Point Terminal 1 Halle B oder Terminal
2 Halle E einzufinden. Ein Mitarbeiter von Funk-Taxi Rodgau wird
den Reisenden am vereinbarten Treffpunkt erwarten. Falls sich
bis zum Ablauf von 15 Minuten nach vereinbarter Abholzeit kein
Mitarbeiter von Funk-Taxi Rodgau am Meeting Point eingefunden
hat, ist der Reisende verpflichtet, auf Kosten von Funk-Taxi
Rodgau, telefonisch Rücksprache zu halten ( Ruf-Nr. 06106/5500
oder 0800/5500555 ). Auf Verlangen des Airport Taxi nimmt der
Reisende zum Zwecke der Mitbeförderung weiterer Kunden eine
Wartezeit bis maximal 15 Minuten über den vereinbarten
Abholzeitpunkt in Kauf. Sollte Funk-Taxi Rodgau, trotz
telefonischer Rückfrage des Reisenden, nicht in der Lage sein
nach Ablauf von 15 Minuten denselben am vereinbarten Treffpunkt
in Empfang zu nehmen und unverzüglich die Rückfahrt
anzutreten, ist der Reisende berechtigt , seine Rückfahrt auf
Kosten von Funk-Taxi Rodgau anderweitig anzutreten.
- Die
Beförderungspflicht des Airport Taxi vom Flughafen Rhein-Main für
die Rückfahrt entfällt, wenn sich der Reisende nicht spätestens
15 Minuten nach der
vereinbarten Abholzeit am Meeting Point einfindet. Das Airport
Taxi wird bei längerer Verspätung dem Reisenden nach fernmündlicher
Vereinbarung einen Platz im nächsten Transfer ohne Mehrkosten
zur Verfügung stellen. Gleiches gilt auch für den Fall
erheblich vorzeitiger Ankunft.
- Funk-Taxi
Rodgau haftet für eigenes grobes Verschulden und das seiner
leitenden Angestellten. Daneben haftet Funk-Taxi Rodgau dem
Grunde nach bei schuldhaften Verletzungen der von ihm übernommenen
vertraglichen Haftpflichten und außerhalb solcher Pflichten
auch für grobes Fehlverhalten seiner einfachen Erfüllungsgehilfen.
Ist die Haftung dem Grund nach gegeben, beschränkt sich die
Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren
Schadens. Jeglicher Schaden ist unverzüglich anzuzeigen.
- Reisebüros
vermitteln den Airporttransfer als reine Serviceleistung. Sie sind
nicht Erfüllungsgehilfe von Funk-Taxi Rodgau. Für Schäden infolge
fehlerhafter Übermittlung von Transferdaten übernimmt Funk-Taxi
Rodgau gegenüber dem Fahrgast kein Haftung.
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